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REACH

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Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registration, Evaluation and Authorisation of CHemical Substances (REACH) in Kraft. Zuständig für die Umsetzung und Kontrolle von REACH ist die europäische Agentur ECHA (European Chemicals Agency) für chemische Stoffe.

Im Gegensatz zur europäischen Richtlinie 2011/65/EU zur Restriction of Hazardous Substances (RoHS) gilt REACH für einen weitaus größeren Bereich der Industrie. Die Verordnung soll für den Schutz von Gesundheit und Umwelt einen hohen Standard sicherstellen. Dieser umfasst auch die Förderung alternativer Methoden zur Beurteilung von Gefahren, die von Stoffen ausgehen können.

Hersteller und Importeure von Stoffen müssen den REACH-Bestimmungen zufolge alle Daten beschaffen, die zur Beurteilung ihrer erzeugten oder importierten Stoffe notwendig sind. Darüber hinaus müssen sie überzeugend darstellen, dass ihre Stoffe für alle identifizierten Verwendungen sicher zu handhaben sind und damit schädliche Auswirkungen auf Gesundheit oder Umwelt vermieden werden können. Pro Jahr und Hersteller oder Importeur ist für jeden Stoff ab der Menge einer Tonne eine Registrierung notwendig.

Wenn ein Produkt besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substances of Very High Concern) mit jeweils mehr als 0,1% Massenanteil enthält, müssen Hersteller ihre Kunden darüber informieren. Die SVHC-Liste wird regelmäßig durch die ECHA aktualisiert und veröffentlicht. 

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