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REACH

Information über besonders Besorgnis erregende Stoffe gemäß REACH Art. 33

Die Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) wurde am 28.10.2008 auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Die Überprüfung, ob in unseren Produkten ein Stoff dieser Liste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist, ist ein laufender Prozess. Dazu steht das Unternehmen in engem Kontakt mit seinen Lieferanten.

 

Dabei hat sich herausgestellt, dass in bestimmten Produktklassen der Aluminium-Elekrolyt- Kondensatoren mit PVC Umhüllungen Bis (2-ethylhexyl) Phthalat (DEHP) CAS 117-81-7 und bestimmten Produktklassen von Folien-Kondensatoren Dibutyl Phthalat (DBP) CAS 84-74-2  enthalten ist (siehe Produktliste unten).

 

Weiterhin muss EPCOS mit der Verpackung seiner Produkte in einigen Fällen CoCl2-haltige Feuchteindikatoren verwenden.

EPCOS unternimmt alle Anstrengungen, diese Substanzen schnellstmöglich zu ersetzen.

Information zur erweiterten Kandidatenliste  vom 13. Januar und 30. März  2010

Gemäß unserem derzeitigen und besten Wissen und basierend auf den Informationen unserer Lieferanten, enthalten unsere derzeit angebotenen Produkte keine absichtlich zugegebenen besonders Besorgnis erregende Stoffe wie sie in der Erweiterung der Kandidatenliste vom 13. Januar und 30. März 2010 gelistet wurden.

 

Sollte sich unser Wissenstand ändern, werden wir Sie schnellst möglich informieren.