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RoHS

Einführung von Produkten, geeignet zur Verwendung in Geräten gemäß

Artikel 2, 2002/95/EU (RoHS = Restriction of Hazardous Substances)

 

Die Richtlinie 2002/95/EC vom 27. Januar 2003 ("RoHS") (OJ No L 37/19 vom 13. Februar 2003) regelt den Gebrauch bestimmter Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten. Artikel 4(1) verbietet seit 1. Juli 2006 bei neu in Verkehr gebrachten Lampen und Leuchtmitteln in Haushalten und elektrischen und elektronischen Geräte die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom sowie polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierten Diphenylether (PBDE). Betroffen sind gemäß Artikel 2 in Verbindung mit dem Anhang 1a der Richtlinie 2002/96/EU folgende Kategorien:

 

1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
10. Automatische Ausgabegeräte

 

Bauelemente sind gesetzlich nicht von der Richtlinie betroffen. EPCOS-Produkte, wie sie die in der "EPCOS-Liste für RoHS geeignete Produkte" aufgeführt werden, sind zur Verwendung in Geräten gemäß den oben genannten Kategorien geeignet. Da die verbotenen Substanzen nicht in jedem Anwendungsfall ersetzt werden können, werden im Anhang von RoHS Ausnahmen für bestimmte Anwendungen gewährt. Der Anhang ist mit den Richtlinien 2005/717/EU vom

15. Oktober 2005 sowie 2005/747/EU vom 25. Oktober 2005 erweitert worden.

 

Zudem können aufgrund des natürlichen Verunreinigungsgrads die betroffenen Geräte nicht vollkommen frei von den verbotenen Substanzen sein. Daher wurde RoHS mit der Richtlinie 2005/618/EU vom August 2005 um die maximalen Konzentrationswerte erweitert. Im Sinne des Artikels 5, Absatz 1, Buchstabe a, wird ein Konzentrationshöchstwert von jeweils

0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB) oder polybromierten Diphenylethern (PBDE) je homogenem Werkstoff und von

0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff toleriert.