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TDK & EPCOS

Die von insgesamt 15 Aktionären der EPCOS AG vor dem Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 11278/09 erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlussfassungen der ordentlichen Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag) und Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff AktG) sind erledigt. 8 Aktionäre haben ihre Klagen zurückgenommen. Die Klagen der übrigen Aktionäre sind am 6. Oktober 2009 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet worden.

 

Der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff AktG  wurde am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister eingetragen. Der Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag wurde am 29. Oktober 2009 in das Handelsregister eingetragen.

 

Im Rahmen des oben genannten gerichtlichen Vergleichs hat sich die EPCOS AG verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Monaten − beginnend drei Wochen nach der Eintragung des letzten der beiden oben genannten Beschlüsse in das Handelsregister − auf ihrer Internetseite folgende Informationen zugänglich zu machen:

 

2. Oktober 2008

1. September 2008