Das Handelsregister des Amtsgerichts München hat den Beschluss der Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Seit diesem Tag findet somit kein Börsenhandel mehr mit EPCOS-Aktien statt. Ad-hoc-Meldung vom 22. Oktober 2009