Tagesordnung der Hauptversammlung/ Auszüge
Dividende in Höhe von 0,30 EUR
EPCOS will seine Aktionäre an der guten Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr 2008 teilhaben lassen und schlägt der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,30 EUR je dividendenberechtigter Aktie vor. EPCOS hatte bereits für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 eine Dividende von 0,20 EUR bzw. 0,30 EUR je Aktie ausgezahlt. Aus der Dividendenhöhe ergibt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Ausschüttungssumme von 19,9 Millionen EUR. Die verbleibenden 69,7 Millionen EUR des Bilanzgewinns der EPCOS AG in Höhe von insgesamt 89,6 Millionen EUR sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Beherrschungsvertrag zwischen TDK und EPCOS
Zwischen der TDK Germany GmbH und der EPCOS AG ist am 24. März 2009 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen worden. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesem Vertrag zuzustimmen, weil er vor allem entscheidende Vorteile für die weitere Zusammenführung von EPCOS mit dem Bauelementegeschäft von TDK bietet. So lassen sich damit beispielsweise die Anpassung und Optimierung von Konzernstrukturen erleichtern und beschleunigen.
Der Beherrschungsvertrag erlaubt es TDK, dem Vorstand von EPCOS bezüglich der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Im Gegenzug gleicht TDK mögliche Verluste der EPCOS AG aus, die ihrerseits nicht verpflichtet ist, ihre Gewinne an TDK abzuführen.
Die Interessen der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG werden durch ein Wahlrecht zu ihren Gunsten gewahrt. Sie können entweder eine jährliche garantierte Mindestdividende in Höhe von 1,09 EUR je Aktie erhalten oder ihre Aktien an TDK gegen eine Barabfindung in Höhe von 18,14 EUR je Aktie abtreten.
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von EPCOS auf TDK
Aktuell hält der Hauptaktionär TDK nahezu 96 Prozent der Aktien von EPCOS. Im Rahmen einer Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) strebt TDK den Erwerb der Anteile aller Minderheitsaktionäre an. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, dem Squeeze-out zuzustimmen.
Mit dem erfolgten Squeeze-out spart EPCOS vor allem Kosten und sonstigen Aufwand für Publikumshauptversammlungen und Börsennotierung ein. Diese Aufwände wären bei einem Streubesitz von rund 4 Prozent des Grundkapitals der EPCOS AG unverhältnismäßig hoch.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre soll – wie im Fall des Beherrschungs-vertrags – gegen eine Barabfindung in Höhe von 18,14 EUR je Aktie vollzogen werden.
Angemessenheit von Garantiedividende und Barabfindung bestätigt
Die Angemessenheit sowohl der Garantiedividende als auch der Barabfindung sind durch Gutachten der zwei renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Pricewaterhouse Coopers und Warth & Klein bestätigt worden. Warth & Klein war vom Landgericht München als unabhängiger sachverständiger Prüfer bestellt worden.
Über EPCOS
Die EPCOS AG ist ein führender Hersteller von elektronischen Bauelementen, Modulen und Systemen mit Sitz in München. Mit seinem breit gefächerten Produktportfolio bietet EPCOS ein umfassendes Angebot aus einer Hand und konzentriert sich auf schnell wachsende und technologisch anspruchsvolle Märkte insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Automobil-, der Industrie- und der Konsum-Elektronik. Das Unternehmen verfügt über Entwicklungs- und Fertigungsstandorte sowie Vertriebsbüros in Europa, Asien, Nord- und Südamerika.
Elektronische Bauelemente befinden sich in jedem elektrischen und elektronischen Gerät und sind dort für die einwandfreie Funktion unverzichtbar. Die Produkte von EPCOS speichern elektrische Energie, filtern Frequenzen und schützen vor Überspannungen und -strömen.
Im Geschäftsjahr 2008 (1. Oktober 2007 bis 30. September 2008) hat EPCOS einen Umsatz von 1,48 Milliarden EUR erzielt. Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte das Unternehmen weltweit rund 21.200 Mitarbeiter.
Hinweis
Alle genannten Finanzdaten sind nach IFRS erstellt.
Dieser Text enthält in Bezug auf die Geschäftsergebnisse, die finanzielle Situation, die Strategie und die Pläne von EPCOS Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind. Diese Aussagen sind durch Formulierungen wie »dürften«, »anstreben«, »beabsichtigen«, »davon ausgehen«, »erwarten«, »werden« oder vergleichbare Begriffe erkennbar. Solche vorausschauenden Aussagen basieren auf einer Vielzahl von Annahmen, die sich als unrichtig erweisen können. Sie unterliegen außerdem einer Vielzahl äußerer Risikofaktoren, die EPCOS nur sehr bedingt beeinflussen kann. Das können zum Beispiel geringeres Wachstum in bedeutenden Märkten oder Veränderungen in unseren Abnehmerbranchen, in den Beziehungen zu unseren Kunden, in der Durchführbarkeit von Kostensenkungen oder in allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen sein. Eine Aktualisierung der in die Zukunft gerichteten Aussagen durch EPCOS ist weder geplant noch übernimmt EPCOS die Verpflichtung dazu.